Die Ablässe des Rosenkranzgebetes


[Inhalt]


Der marianische Rosenkranz kann die Ablässe der Dominikaner, der Kreuzherren
und die päpstlichen erhalten.

Auch die Birgittenablässe werden damit verbunden, sind aber nur gewinnbar,
wenn man den einzelnen Gesätzen das apostolische Glaubensbekenntnis anfügt;
da das meist nicht geschieht, werden die Ablässe hier nicht erwähnt.

Geweihte Gegenstände verlieren die Ablässe nur dann, wenn sie gänzlich
zugrunde gehen oder verkauft werden (Kanon 924. § 2).

Ferner hören die Ablässe auf, wenn der geweihte Gegenstand verkauft wird.
Wenn man jedoch den Gegenstand beim Verkäufer bestellt und durch seine
Vermittlung weihen läßt. ust der -gegenstandt bereits vor der Weihe verkauft
und behält daher die Ablässe, wenn er auch erst beim Empfang bezahlt wird
(Ablaßkongregation 10. Juli 1896).

I. Allgemeine Ablässe für fünf Rosenkranzgesätze

Man gewinnt diese Ablässe, auch wenn man beim Beten keinen Rosenkranz
zur Hand nimmt.
Unvollkommene Ablässe 5 Jahre jedesmal
10 Jahre einmal täglich für das gemeinsame Rosenkranzgebet;
7 Jahre an jedem Tag des Oktobers
Vollkommener Ablaß an jedem Tage, so oft man 5 Gesätze vor dem
ausgesetzen oder im Tabernakel verschlossenen Allerheiligsten betet;
ferner muß man beichten und kommunizieren;

II. Die Dominikanerablässe
100 Tage Ablaß für jedes Vaterunser und jedes Gegrüßet seist du, Maria
Vollkomener Ablaß jedes Jahr nach dem Empfang der hl. Sakramente,
wenn man täglich fünf Gesätze betet.

III. Die Kreuzherrenablässe
500 Tage Ablaß für jedes einzelne Vaterunser oder Gegrüßet seist du, Maria
Man muß jedoch dabei einen mit diesem Ablaß versehenen Rosenkranz in der Hand halten, und zwar auch beim gemeinsamen Beten. Man braucht aber nicht
ein ganzes Gesätz oder gar den Rosenkranz zu beten und auch nichts zu betrachten.
(Ablaßkongr., 15 März 1884).

IV. Die päpstlichen Ablässe
Sie gehören eigentlich nicht zum Rosenkranz, sondern können auch
anderen Andachtsgegenständen, nämlich Kreuzen, Kruzifixen, kleinen
Statuen und Medaillen verliehen werden, die Gott oder einen Heiligen
darstellen.
Es sind jene Ablässe, die nach der Erklärung des Papstes diesen
Gegenständen anhaften, wenn er oder ein bevollmächtigter Priester
sie segnet; diese Ablässe werden von jedem Papste bald nach seiner
Wahl bekanntgegeben.

Vollkommene Ablässe
An den 27 bedeutenderen Festen des Jahres ist ein vollkommener Ablaß
gewinnbar
Christi Erscheinung (Dreikönigsfest), 6. Januar Mariä Lichtmeß, 2. Februar Matthias, 24 oder 25. Februar Joseph, 19. März Mariä Verkündigung, 25. März Osterfest Schutzfest des Hl. Josef, 3. Sonntag nach Ostern Philippus und Jakobus, 1. Mai
Christi Himmelfahrt
Pfingstfest
Dreifaltigkeitsfest
Frohnleichnamsfest
Herz-Jesu-Fest
Johannes der Täufer, 24. Juni
Petrus und Paulus, 29. Juni
Jakobus, 25. Juli
Mariä Himmelfahrt,15. August
Bartholomäus, 24. August
Mariä Geburt, 8. September
Matthäus, 21. September
Simon und Judas, 28. Oktober
Allerheiligen, 1. November
Andreas, 30. November
Mariä unbefleckte Empfängnis, 8. Dezember
Thomas, 21. Dezember
Weihnachtsfest, 25. Dezember
Johannes der Evangelist, 27. Dezember

Unvollkommene Ablässe
7 Jahre an den obengenannten 27 Festen, wenn man, ohne hl. Sakramente
zu empfangen, reumütig nach der Meinung des Hl. Vaters betet.
5 Jahre für die Priester, sooft sie die hl. Messe feiern.
5 Jahre täglich für das Breviergebet.
3 Jahre, sooft man eines der unter Vollkommene Ablässe genannten Werke verrichten, z.B. der hl. Messe beiwohnt oder den Rosenkranz betet.
500 Tage morgens, mittags und abends für den Engel des Herrn
oder Freu dich, du Himmelskönigin in der österlichen Zeit.

V. Die Kreuzwegablässe


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Last Updated: Thursday, 3. August 1995